Strafrecht 

Anwältin mit StrafgesetzbuchEin Strafverfahren stellt für den Beschuldigten oder Angeklagten stets ein einschneidendes Ereignis dar und birgt für den Betroffenen vielerlei Gefahren und Risiken, die oft nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Bei gewichtigen Vorwürfen gilt dies umso mehr. 

Wichtig für Beschuldigte einer Straftat: Gehen Sie zum Anwalt, nicht zur Polizei! 

Sie sind einer Straftat verdächtig und in diesem Zusammenhang von der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft kontaktiert und zu einer Aussage aufgefordert worden?
Dies kann schneller gehen, als man vielfach glaubt. Ein anonymer Hinweis oder eine vage Anzeige können bereits Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft auslösen. In diesem Fall gehen Sie zum Anwalt und nicht zur Polizei. 

Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte optimal zu wahren. Insbesondere ist es grundsätzlich empfehlenswert, zunächst als Beschuldigter keine Angaben im Hinblick auf die vorgeworfene Straftat gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Der Beschuldigte einer Straftat hat das Recht zu Schweigen, ohne dass hieraus negative Schlüsse gezogen werden dürfen. Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung wird dann zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakten genommen. Der sich daraus ergebende Sachverhalt und die im Raume stehenden Beweismittel werden sodann mit dem Mandanten erörtert und es wird die Frage geklärt, ob der Mandant sich zur Sache äußert oder nicht. Ob der Beschuldigte Angaben macht oder nicht, ist die mit Abstand schwierigste Entscheidung im Rahmen eines Strafverfahrens. 

Diese äußerst schwierige Entscheidung sollte der Beschuldigte daher nicht alleine treffen, sondern anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen. 

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens 

Ein Strafverfahren ist in verschiedene Teile gegliedert. Es beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, bei dem die Strafverfolgungsbehörden in Form von Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst versuchen, den Sachverhalt zu ermitteln - also zu klären, was tatsächlich passiert ist. 

Schon in diesem frühen Stadium werden wichtige Weichen für den späteren Verfahrensgang gestellt. Oft machen die Betroffenen gegenüber der Polizei in diesem frühen Stadium Angaben, die später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Daher ist hier eine anwaltliche Beratung von besonderer Wichtigkeit. 

Außerdem ist eine anwaltliche Vertretung bereits in diesem Abschnitt des Strafverfahrens insbesondere deshalb sinnvoll, da der Beschuldigte durch den Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakten erhält und somit ein genaues Bild des gegen ihn erhobenen Vorwurfs bekommt. Erst die Kenntnis dieses Vorwurfs und der dafür vorgebrachten Beweismittel erlaubt es, diesen konkret zu bewerten und eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Gerade in diesem frühen Stadium können oft noch entlastende Beweise gesichert werden, die später die erfolgreiche Abwehr des strafrechtlichen Vorwurfs ermöglichen.

Hauptverfahren 

Im Hauptverfahren wird der strafrechtliche Vorwurf, der nunmehr Gegenstand der von der Staats-anwaltschaft erhobenen Anklage ist, innerhalb eines Gerichtsprozesses überprüft. Der dadurch ermittelte Sachverhalt wird dann Grundlage eines Urteils. 

Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung erfolgt unter anderem eine Beratung des Angeklagten über seine prozessualen Rechte, über die Möglichkeit Beweisanträge zu stellen und über ein sachgerechtes Auftreten vor Gericht. 

Untersuchungshaft 

Oft wird im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft verhängt, die jedoch häufig nicht angemessen ist. 

Anwaltlicher Beistand kann dem Beschuldigten helfen, seine Rechte zu wahren und wieder in Freiheit zu gelangen beziehungsweise eine Inhaftierung zu vermeiden. Hier ist jedoch stets eine sorgfältige Abwägung und gründliche Beratung mit dem Strafverteidiger geboten. Dieser stellt auch den erforderlichen Kontakt zu den Angehörigen her und berät diese über die Möglichkeiten eines Besuches, verschafft gegebenenfalls Besuchserlaubnisse und klärt, sofern dies vom Mandanten gewünscht wird, die Angehörigen über die Situation auf. 

Einen Anwalt zu beauftragen ist grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium möglich und sinnvoll. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. 

Opfervertretung 

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? 

Als Opfer einer Straftat haben Sie im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Täter eine Reihe von Rechten, die sie optimal unter Zuhilfenahme anwaltlichen Beistandes in Anspruch nehmen können. So hat das Opfer einer Straftat (nur) im Rahmen der anwaltlichen Vertretung die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten zu erlangen. Dies erlaubt es dem Opfer einer Straftat, die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden zu überblicken und auf eventuell vorhandene Ermittlungslücken hinzuweisen, die dann noch geschlossen werden können. Auf diese Weise kann ein Anwalt wesentliche Beiträge zur Beweissicherung und -aufnahme leisten. Außerdem kann im Rahmen des Strafprozesses oft gleichzeitig auch Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz erlangt werden. Dies erspart dem Opfer einen zweiten Gerichtsprozess und eine zweite, möglicherweise traumatische Aufarbeitung der Tatgeschehnisse. 

Auch als Opfer einer Straftat stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie.

 

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