Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Grundsätzlich richten sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis.
Sie können aber auch im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung mit ihrem Anwalt eine Zeit- oder Pauschalvergütung vereinbaren. Dann wird ein fester Betrag vor Mandatsübernahme vereinbart.
Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs dürfen bei einem Verbraucher grundsätzlich 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit 19 % nicht überschreiten.
Nähere Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung finden Sie unter folgendem Link:
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann sollten sie vorab klären, ob diese die Anwaltskosten in der konkreten Angelegenheit übernimmt. Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den folgenden Links:
- http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/beratungs-und-prozesskostenhilfe/
- https://www.justiz.nrw.de/WebPortal_Relaunch/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php
Die entsprechenden Formulare für die Beantragung von Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter den nachstehenden Links:
- http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf (Antrag auf Beratungshilfe)
- http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf (Antrag auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe)
Wir werden Sie vor der ersten Beratung oder einer Mandatsübernahme über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren. Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.